Skandal um Tiertransporte: Özdemir ergreift Maßnahmen nach Rindersterben

Skandal um Tiertransporte: Özdemir ergreift Maßnahmen nach Rindersterben

Berlin. Ein tragischer Vorfall sorgte für großes Entsetzen: 69 trächtige Rinder aus Deutschland starben an der Grenze zwischen Bulgarien und der Türkei. Landwirtschaftsminister Cem Özdemir hat auf die Situation reagiert.

Im Oktober 2024 erlitten die Tiere, die aus den Bundesländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen stammten, ein grausames Schicksal. Der Transporter wurde mehrere Wochen lang festgehalten und die Rinder mussten unter erschreckenden Bedingungen in den Fahrzeugen verharren, bevor sie verendeten oder notgeschlachtet werden mussten. Der Grund für die Verzögerungen war ein Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Brandenburg, einer für Rinder gefährlichen Tierseuche, die zur Anhaltung des Transports führte.

Cem Özdemir äußerte sich zu den Vorfällen mit Nachdruck: „Wir dürfen nicht länger tatenlos zusehen, wie Tiere auf teils tagelangen Transporten aus der EU heraus leiden oder qualvoll sterben.“ Der Minister der Grünen setzt sich nun dafür ein, dass Tiertransporte, die die EU-Tierschutzstandards nicht erfüllen, in Länder außerhalb der EU gestoppt werden. „Ich will, dass tierschutzwidrige Tiertransporte außerhalb der EU der Vergangenheit angehören. Transporte in Drittstaaten sollen nur stattfinden, wenn der Schutz der Tiere mindestens dem Standard innerhalb der EU entspricht“, erklärte er weiter.

Um diese Ziele zu erreichen, hat Özdemir ein Eckpunktepapier an die EU-Kommission gesendet. Das Dokument, das dieser Redaktion vorliegt, fordert eine einheitliche Regelung auf europäischer Ebene. Bis eine solche Regelung in Kraft tritt, soll eine nationale Vorschrift gelten, die Drittstaaten dazu verpflichtet, bestimmte Tierschutzstandards einzuhalten. Tierschutz soll sowohl während der Einfuhr als auch bei Aufenthalten in Versorgungsstationen und der Haltung der Tiere gewährleistet sein. Praktiken, die gegen den Tierschutz verstoßen, sollen nach der Ankunft in einem Drittland ausgeschlossen werden, so auch bei der Tötung der Tiere.

Das Eckpunktepapier sieht vor, dass Verstöße zu einem Stopp der Exporte führen können, bis die festgestellten Mängel behoben sind. Darüber hinaus soll es untersagt werden, dass Tiere aus Deutschland von einem Drittland an ein weiteres Drittland weitergegeben werden, sofern keine gültige Tierschutzvereinbarung besteht.

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