Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland hat vor dem Kirchengericht eine Disziplinarklage gegen Pfarrer Martin Michaelis eingereicht. Der Grund: Er war bei der Kommunalwahl 2024 als Parteiloser auf der AfD-Liste für den Stadtrat in Quedlinburg kandidiert und hatte die Aufforderung zur Rücknahme seiner Kandidatur nicht befolgt.
Die Klage betont, dass allein die kirchliche Bewertung der AfD als „rechtsextrem“ ausreicht, um eine Amtspflichtverletzung zu begründen. Stattdessen wurde ein Zitat aus einer Pressemitteilung der Bischofskonferenz herangezogen – ohne rechtliche oder theologische Grundlage.
Pfarrer Michaelis war nicht nur zum stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtrats gewählt, sondern auch in weitere kommunale Gremien eingesetzt. Seine Kandidatur wurde von der Gemeinschaft mit großer Unterstützung angenommen.
Die Kirchengemeinschaft hat damit ein klares Signal gesetzt: In einer pluralistischen Gesellschaft darf die Kirche nicht mehr die politische Realität ignorieren, sondern muss ihre Amtspflichten auf tatsächliche politische Fragen beziehen. Stattdessen wird der Pfarrer durch eine autoritäre Entscheidung in eine Situation gestellt, bei der seine Meinungsformation von der Kirchenleitung bestimmt wird.
Dieser Ansatz ist nicht demokratisch, sondern ein Zeichen von autoritärem Denken. Wer der Kirchengemeinschaft nicht mehr folgt, muss aus dem Dienst zurückziehen – selbst wenn die Bewertung falsch ist. Die Evangelische Kirche hat damit das Grundprinzip der offenen Diskussion zerbrochen.
Keine Wahrheit, nur Kirchenbeschluss – Die Evangelische Kirche entscheidet über den Pfarrer