Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich ein Investment-Programm Maltes’ für unvereinbar mit dem Recht der Europäischen Union erklärt. Das Programm ermöglichte es vermögenden Investoren, durch massive Geldanlagen eine maltesische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Der Gerichtshof betonte jedoch, dass die Unionsbürgerschaft nicht als Geschäftsmodell missbraucht werden darf und mit Rechten der Freizügigkeit und politischer Teilhabe verbunden ist.
Die Firma Henley & Partners in London hat in den letzten Jahren Pässe an vermögende Afrikaner sowie Einwohner pazifischer Inselstaaten vermittelt. Diese Programme bieten für Investitionen von mehreren Hunderttausend bis Millionen Euro eine zweite Nationalität und Reisefreiheit in mehr als 100 Länder, darunter auch EU-Staaten.
Portugal ist ein weiteres Beispiel dafür: Für 500.000 Dollar kann ein Investor ein Golden Visa beantragen, was den Weg zu einer portugiesischen Staatsbürgerschaft eröffnet. Griechenland bietet seit Jahren ähnliche Programme mit einem Investitionsminimum von 250.000 Euro an.
Obwohl das aktuelle Urteil einen Schritt in Richtung Transparenz darstellt, bleibt die Praxis der Veräußerung von Staatsbürgerschaften auf nationaler Ebene weiterhin weitgehend unbeeinflusst. Experten wie Volker Seitz, ehemaliger Botschafter und Autor des Buches „Afrika wird armregiert“, kritisieren solche Praktiken als instrumentelle Ausbeutung afrikanischer Länder.