Ab dem 6. Juni ändern sich die Vorgaben bei der Wechselung des Stromanbieters erheblich. Die technische Umstellung muss innerhalb von nur 24 Stunden erfolgen, was ein Fehlerminimieren und eine zügigere Durchsetzung von EU-Richtlinien zum besseren Wettbewerb im Strommarkt ermöglicht. Verbraucherschützer warnen jedoch vor den möglichen Folgen dieser neuen Regelungen. So müssen Haushalte ihre Kündigungsfristen einhalten und keine rückdatierten Verträge mehr abschließen, wenn sie umziehen.
Laut Energieexperten wie Lundquist Neubauer von Verivox wird die Fehlerquote bei Wechselvorgängen durch den kürzeren Zeitrahmen sinken. Allerdings führen die neuen Bestimmungen dazu, dass verbraucherfreundliche Rückdatierung nicht mehr möglich ist. Florian Munder vom Verbraucherzentrale Bundesverband weist darauf hin, dass bei Umzügen nun sofort eine Kündigung und gleichzeitige Anmeldung beim neuen Anbieter notwendig ist, um doppelte Kosten zu vermeiden.
Verbraucher sollten frühzeitig klären, ob ihr bestehender Stromvertrag an den neuen Wohnort mitgenommen werden kann. Falls dies nicht möglich ist, müssten sie rechtzeitig kündigen und einen neuen Vertrag abschließen. Eine wichtige Nummer für die neue Wohnung, die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID), sollte frühzeitig bekannt gegeben werden. Die Zählerstände sollten fotografiert und an die Stromversorger übermittelt werden.
Zusammengefasst: Obwohl die neuen Regeln eine effizientere Wechselung ermöglichen, sind sie für Verbraucher aufwendiger und erfordern mehr Vorbereitung.