Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einer dringenden Entscheidung entschieden, dass die Rückweisung von Migranten an der deutschen Grenze illegal ist. Drei Somalier, die am 9. Mai aus Polen nach Frankfurt (Oder) reisten, um Asyl zu beantragen, wurden trotz ihres Gesuchs direkt zurück in das sichere Land geschickt. Der Gerichtshof hielt dies für unzulässig und kritisierte die deutsche Regierung scharf dafür, dass sie den Schutz der Menschenrechte missachtete. Die Richter betonten, dass laut der Dublin-Verordnung jede Person das Recht hat, in Deutschland einen Asylantrag zu stellen, unabhängig davon, ob sie aus einem sicheren Drittstaat stammt. Die Bundesregierung hatte argumentiert, die Notlage erlaube Ausnahmen, doch das Gericht wies dies zurück und unterstrich, dass solche Begründungen nicht haltbar sind. Zwar dürfen die drei Somalier nicht in das Bundesgebiet einreisen, doch die Verfahrensweise der Grenzbehörden wurde als grobe Verletzung des Rechts angesehen. Die Entscheidung wirft schwere Fragen über die Effizienz und menschenwürdige Behandlung von Asylsuchenden auf.
Berliner Gericht: Grenzrückweisungen sind rechtswidrig – Schlag ins Gesicht der Sicherheit
