Gericht gestattet Wahlplakate von „Die Partei“ in Brandenburg
In Brandenburg hat die politische Gruppierung „Die Partei“ einen bedeutenden Rechtsstreit gewonnen. Das Verwaltungsgericht Cottbus entschied am Freitag, dass die Wahlplakate der Partei an ihren Standorten bleiben dürfen. Zuvor waren die Plakate auf Anordnung des Amtsdirektors von Peitz entfernt worden, was zu einer Welle der Empörung führte.
Die Entscheidung des Gerichts hob die am 31. Januar erlassene Anordnung des Amtsdirektors als rechtswidrig hervor. Das Gericht stellte fest, dass von den Plakaten keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehe und diese zudem nicht gegen strafrechtliche Regelungen verstoßen. Der Eilantrag der Partei wurde damit erfolgreich angenommen.
Die strittigen Plakate beinhalteten kontroverse Motive. Eines der Plakate, das vor einer Regenbogenfahne präsentiert wurde, trägt die provokante Botschaft „Fickt euch doch alle!“. Ein anderes vermittelt eine aggressive Botschaft mit einem blutigen Tampon und der Aufschrift „Feminismus, ihr Fotzen!“. Das dritte Motiv zeigt ein Kind mit einer Waffe und der provokanten Aussage „Kinder stark machen!“. Diese Inhalte sorgten für Bürgerbeschwerden, die letztlich zur Entfernung der Plakate führten.
Bei der kommenden Bundestagswahl am 23. Februar treten insgesamt 29 Parteien an, darunter auch einige, die bereits 2021 in den Bundestag gewählt wurden. Darüber hinaus gibt es in Berlin zusätzliche Parteien, während Brandenburg lediglich eine neue Partei auf den Stimmzetteln verzeichnet.
Das Verwaltungsgericht bezog sich auch auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die es Parteien erlaubt, ihr Recht auf Meinungsfreiheit durch Wahlplakate auszuüben. Die Richter stellten klar, dass Einschränkungen nur durch strafrechtliche Gesetze rechtmäßig seien und eine strafrechtliche Relevanz für die Plakate derzeit nicht festgestellt werden könne.
Laut den gerichtlichen Informationen besteht die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzureichen.
Bei der Kommentarfunktion ist zu beachten, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Kommentare veröffentlicht werden, in denen E-Mail-Adressen enthalten sind. Betroffene Nutzer stimmen mit der Nutzung der Kommentarfunktion den geltenden Regeln zu, und es können Kommentare gelöscht werden, die nicht zur Diskussion beitragen.
Die Entwicklung dieses Falls wirft Fragen zu den Grenzen der Meinungsäußerung auf und zu den Herausforderungen, mit denen öffentliche Institutionen bei kontroversen Themen konfrontiert sind.