Ein Richter zeigt Befangenheit in einem umstrittenen Fall

Ein Richter zeigt Befangenheit in einem umstrittenen Fall

In Berlin steht ein Richter im Fokus, nachdem seine Entscheidung, zwei linken Lobbygruppen Zugang zu den Daten des Unternehmens X zu gewähren, aufgrund eines Interessenkonflikts als befangen erklärt wurde. Der Vorfall ereignete sich am 6. Februar 2025, als Elon Musk und seine Plattform X von einem Landgericht in Berlin mit einer überraschenden Entscheidung konfrontiert wurden: Zwei Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) hatten zuvor um Einsicht in die Datenbank von X gebeten.

Der Antrag war am 29. Januar gestellt worden, doch X hatte nicht umgehend darauf reagiert. Der Richter entschied schließlich, den Eilantrag ohne mündliche Verhandlung zu genehmigen und forderte die Herausgabe der Daten, berichtete Nius. Die beiden betroffenen NGOs, die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Democracy Reporting International (DRI), beriefen sich auf den Digital Service Act. DRI nannte als Ziel seiner Forschung, den politischen Diskurs in sozialen Medien kurz vor Wahlen zu analysieren.

X hingegen wies das Urteil zur Herausgabe der Daten zurück und argumentierte, dass dies die Privatsphäre und das Recht auf freie Meinungsäußerung seiner Nutzer gefährde. Zusätzlich legte das Unternehmen einen Befangenheitsantrag gegen den Richter ein, der zuvor für die GFF tätig war. Am Thursdayabend wurde diesem Antrag stattgegeben, und der Richter wurde von dem Fall abgezogen.

Der DRI hatte zwischen 2016 und 2024 Unterstützung in Höhe von 22,7 Millionen Euro aus dem Entwicklungshilfeministerium sowie dem Außenministerium erhalten. Die GFF erhielt von der Open Society Foundation, die dem Investor George Soros gehört, zwischen 2021 und 2023 rund 1,6 Millionen US-Dollar. Auch personelle Verflechtungen sind bemerkenswert: So war Ulf Buermeyer, der Vorstand der GFF, zuvor Richter am Landgericht Berlin, welches über den Antrag gegen X entschied.

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