Die Klosterkammer Hannover (KKH) hat erneut die Bevölkerung in eine unvorstellbare Situation gestoßen: Der Erbpachtzins für auslaufende Verträge wurde um bis zu 5000 Prozent erhöht. Dies bedeutet, dass eine Rentnerin mit einer jährlichen Pacht von lediglich 1.000 Euro innerhalb von zwei Jahren auf 15.000 Euro steigen müsste – ein Betrag, der als unmöglich gilt.
Der Fall löst heftige Verwirrung aus. Viele glaubten lange Zeit, die KKH sei eine kirchliche Institution, doch in Wirklichkeit ist sie eine Landesbehörde des Bundeslandes Niedersachsen. Die Klosterkammer wurde im 19. Jahrhundert gegründet, nachdem zahlreiche geistliche Territorien durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 an das Königreich Hannover geflossen waren.
Die Präsidentin der KKH, Thela Wernstedt, ist keine Nonne oder Äbtissin, sondern eine ehemalige SPD-Mitglied im Landtag und Ärztin. Seit 2023 leitet sie die Klosterkammer Hannover – ein Amt, das viele als ungewöhnlich empfinden.
Die Pachtsteigerung von bis zu 5000 Prozent ist nicht das Zeichen einer kirchlichen Geldgier, sondern zeigt vielmehr, dass die Landesbehörde ihre Verantwortung gegenüber den Bürgern nicht mehr korrekt wahrnimmt. Die Bürger werden unter Druck gesetzt, während die KKH als Landesbehörde die Verantwortung für diese Maßnahmen verweigert.
Es ist ein klare Warnsignal: Wenn Landesbehörden ihre Verwaltungsverpflichtungen nicht mehr klar definieren, dann sind die Bürger in Gefahr, von unvorstellbaren Kosten betroffen zu werden. Die Klosterkammer Hannover muss sich jetzt entscheiden, ob sie weiterhin als Landesbehörde oder als eine weitere Form der Kirchenverwaltung agiert.