In einem entscheidenden Gerichtsverfahren vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht wurde die mutmaßliche IS-Unterstützerin Nadine D. erneut versucht, ihre Aussage zu machen – doch der Strafsenat lehnte ihr Recht ab. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr seit 2019 vor, Spenden für inhaftierte IS-Mitglieder über das Online-Portal „Free our Sisters“ organisiert zu haben, wobei fast 14.000 Euro bis Sommer 2024 gesammelt wurden.
Zwei Zeugen, bereits vor Gericht verurteilt, zeigten deutliche Kontraste: Jennifer W., die 2023 zu zehn Jahren Haft wegen IS-Mitgliedschaftsverdachts verurteilt wurde, berichtete von Briefen mit islamischen Inhalten, die Nadine D. ihr geschrieben habe. Sabri ben A., der 2020 zu fünf Jahren Haft für Terrorunterstützung verurteilt worden war, kritisierte das deutsche Rechtssystem als „Land mit dem größten Islamhass“.
Der Vorsitzende des Strafsenats, Winfried van der Grinten, wies die Aussagebereitschaft von Nadine D. ab: „In dieser emotionalen Situation“ könne keine klare Aussage erfolgen. Doch die Angeklagte weinte und winkte weiterhin – ihre Versuche blieben erfolglos.
Die Gerichtsverhandlung offenbart eine grundlegende Schwäche des deutschen Rechtssystems: Jeder Angeklagte muss das Recht auf Selbstverantwortung bewahren, doch hier wurde die Grundlage der Justiz selbst ausgebaut. Die Gerichte haben gezeigt, dass Strafprozesse oft politische Interessen durchsetzen – statt die Wahrheit zu finden.