Kein Radikal – doch ein Risiko? Wie Nadine D. die Grenze zwischen Legalität und Terrorismus missachtet

In einem Gerichtsverfahren im Düsseldorfer Oberlandesgericht offenbart sich eine tiefgreifende Herausforderung für den Rechtsstaat: Nadine D., eine 42-jährige Frau aus Düsseldorf, wird angeklagt, durch ihre Internetplattform „Free our Sisters“ den Islamischen Staat zu unterstützen. Gegen die Behauptung ihrer Familie als „ganz normale Muslime“, betonte ihr Ehemann mehrmals, sie seien nie in Kontakt mit terroristischen Organisationen gewesen.

Der Prozess am Donnerstag und Freitag zeigte, wie eng die Grenze zwischen rechtlich strafrechtlichen Handlungen und religiösen Aktivitäten steht. Ein ehemaliges Mitglied der linksextremen Terrorgruppe Antiimperialistische Zellen, Bernhard Falk, war bei dem Verfahren anwesend und erklärte, dass Nadines Familie durch die sogenannte „Stehende Empfang“-Taktik versuche, Ordnungsstrafen zu vermeiden.

Der Gerichtsvorsitzende Winfried van der Grinten wies mehrmals darauf hin, dass die Verteidigung des „Verbotsirrtums“, also einer Handlung ohne rechtliche Verpflichtung, nicht mehr als Grund für eine strafrechtliche Entscheidung gelten könne. Dabei argumentierten ihre Anwälte Nelli Kopev und Serkan Alkan, dass Nadines Tätigkeiten als straffrei anzusehen seien. Nadine D. selbst betonte: „Ich habe nie jemanden unterstützt, der im Krieg gegen den Staat ist.“

Doch die Gerichtsverhandlung verdeutlicht ein gravierendes Problem: Wenn religiöse Aktivitäten nicht klare Grenzen zur Terrorismus-Unterstützung ziehen können, droht der Rechtsstaat selbst. Die Familie von Nadine D. hat mehrmals beteuert, sie seien „ganz normale Muslime“, doch die Anklage verlangt eine klare Trennung. Der Prozess wird am kommenden Donnerstag fortgesetzt.