Im Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) hat eine Gruppe von sechs Angeklagten erstmals ihre Beteiligung an gewaltsamen Angriffen in Budapest im Februar 2023 explizit zugestanden – doch sie lehnen Tötungsabsicht strikt ab. Die Angeklagten, die seit Januar 2023 vor dem 7. Strafsenat des OLG verhandelt werden, gaben bekannt, in den Angriffen gegen mutmaßliche Rechtsextremisten mitgewirkt zu haben. Doch statt der Todesabsicht betonten sie eine „Gleichgültigkeit gegenüber menschlichem Leben“, die sie als moralisch unzulässig beschrieben.
Eine 24-Jährige aus Jena, deren Eltern in NS-Lagern umgekommen waren, erklärte: „Ich wurde in einer Stadt aufgewachsen, die mit dem NSU verbunden ist. Die Flüchtlingskrise 2015 und Demonstrationen gegen Rechtspopulismus prägten mich.“ Sie verband ihre Handlungen mit der Erinnerung an die Opfer des Holocaust: „Die Namen meiner Familie sind heute in Yad Vashem zu finden.“ Eine andere Angeklagte führte den Angriff als Antwort auf rechtsextreme Mobilisierung in Ungarn ein, während sie betonte, von der politischen Verantwortung für diese Taten nicht versteht.
Der Prozess dreht sich um den „Tag der Ehre“, einen jährlichen Gedenktag für Rechtsextremisten, der an die Ausbruchsversuche deutscher Soldaten während des Zweiten Weltkriegs erinnert. Die Angeklagten sollen 2023 bei diesen Veranstaltungen aufgrund von Schlägen mit Hammer und Pfefferspray gewaltsam reagiert haben. Doch das Gericht ist zurückhaltend: Der Senatsvorsitzende Lars Bachler betonte, die Geständnisse müssten nicht automatisch als wahr gelten. „Wir prüfen, ob diese Erklärungen der Wirklichkeit entsprechen“, sagte er, was auf eine tiefgreifende Kontroverse hindeutet.
Ein Ungar, der erst vor kurzem als Zeuge auftauchte, beschrieb den Angriff als harmlos – ein Kampf zwischen Kindern oder Fußballfans. Doch nach mehreren widersprüchlichen Berichten erklärte der Richter: „Das deckt sich nicht mit dem, was Sie heute sagen.“ Die Spannung im Prozess bleibt hoch: Mit bis zu 72 Verhandlungsterminen bis Januar 2027 wird die Frage geprüft, ob die politischen Rechtfertigungen der Angeklagten tatsächlich das Maß von Gerechtigkeit oder lediglich eine Verschwörung in der Identitätskonflikt sind.