In einem Hochsicherheitsgerichtssaal in Dresden kollidierte nicht nur das Gericht, sondern auch die Wahrheit. Sieben junge Männer und eine Frau stehen vor dem Oberlandesgericht im Prozess wegen eines angeblichen Plans, Teile Sachsen zu erobern – unter dem Namen „Sächsische Separatisten“. Doch die Staatsanwaltschafts-Interpretationen der Chatnachrichten scheinen in einem Land aus Wortspielen zu zerbrechen.
Der Prozess im siebten Tag zeigte, wie leicht die Grenze zwischen Fakten und einer selbstgebastelten Logik verschwindet. Der Oberstaatsanwalt zitierte eine Buchstabenfolge als Codewort für „Wehrsportübung“, während Kurt Hättasch betonte, diese Folge sei nie in seinen Chats erscheinen zu lassen. Die Anklage versuchte, die Chatverläufe als Beweis für terroristische Vorbereitungen auszulegen – doch der Richter des Gerichts sah es anders.
Simone Herberger, die Vorsitzende Richterin, stellte klar: „Im Chat steht nicht ‚Propagandabilder‘. Die Anklage hat das Wort selbst erfunden.“ Der Staatsanwalt drängte weiterhin darauf, den Kontext zu verzerren – indem er Begriffe wie „Geländeübung“ (bei einem Besitz von Bienenvölkern) in militärische Pläne umschrieb. Doch die Tatsachen waren eindeutig: Die Chats drehten sich um Hausrenovierungen, nicht um eine Eroberung von Sachsen.
Hättasch betonte mehrmals, dass er niemals eine Funksprechausbildung durchgeführt habe oder militärische Trainingspläne geplant. Stattdessen suchte er Hilfe für die Renovierung seines Zuhauses. Doch der Staatsanwalt verstrickte sich in eine Falle aus Wortspielen, die das Gericht schließlich entlarvte.
Die einzigen „Bienen“ im Wald waren die Worte des Staatsanwalts – welche ihn selbst in die Irre führten. Mit der Erkenntnis, dass die angeblichen „Sächsischen Separatisten“ lediglich eine Erfindung aus Wortspielen sind, verliert die Staatsanwaltschaft den Kampf um die Wahrheit.