Anfechtung der Bundestagswahl im Raum? Expertenmeinung dazu
Berlin. Die Bundestagswahl hat erneut für Diskussionen gesorgt, insbesondere nachdem das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) die Fünf-Prozent-Marke nur um Haaresbreite verfehlte, während die FDP deutlich daran scheiterte. In Anbetracht der Umstände wird die Frage nach der Validität des Wahlergebnisses laut.
Sahra Wagenknecht äußerte sich am Montag in Berlin, dass es bedenklich sei, wenn eine Partei in den Bundestag nicht einzieht, weil ihr lediglich 13.400 Stimmen fehlen. Zudem gebe es Hinweise darauf, dass zahlreiche Bürger im Ausland von der Stimmabgabe ausgeschlossen waren, was laut ihr die Rechtmäßigkeit des Wahlergebnisses infrage stellen könnte. Die Parteivorsitzende berichtete, dass sich rund 230.000 Auslandsdeutsche zur Wahl angemeldet hatten, jedoch nur ein kleiner Teil von ihnen tatsächlich an der Abstimmung teilnehmen konnte. Der vorläufige Endstand des BSW lag bei 4,97 Prozent der Stimmen.
Die Möglichkeit einer Wahlanfechtung besteht grundsätzlich, doch ein Jurist schätzt die Erfolgschancen als gering ein. Professor Ulrich Battis, Staatsrechtler, erklärte der Redaktion, dass bei Wahlen immer wieder Fehler geschehen, aber entscheidend sei, ob diese Fehler einen Einfluss auf die Sitzverteilung im Bundestag hatten. Hinsichtlich der Auslandsdeutschen, die ihre Stimmen nicht rechtzeitig abgaben, bewertet er die Wahl als sicher, weil diese Gruppe zu klein sei, um das Ergebnis maßgeblich zu beeinflussen. Zudem gelte es als Verantwortung der im Ausland lebenden Wähler, sicherzustellen, dass ihre Wahlunterlagen rechtzeitig in Deutschland eintreffen.
Sollte eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingehen, rechnet Battis mit einer sogenannten Appellentscheidung, die dem Gesetzgeber nahelegen könnte, die bestehenden Regelungen zu überarbeiten. Mögliche Änderungen könnten vorsehen, die Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen zu verlängern, um den im Ausland lebenden Deutschen mehr Zeit für ihre Stimmabgabe zu geben.
Wählen Bürger, die Fehler bei der Wahl vermuten oder sich benachteiligt fühlen, können bis zu zwei Monate nach der Wahl Einspruch erheben, so die Informationen des Bundestags. Der Bundestag selbst prüft zuerst die Einsprüche und entscheidet darüber, ob das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet wird.
Im Jahr 2023 hatte eine Wahlprüfungsbeschwerde der Union teilweise Erfolg, was zu einer Teilwiederholung der Bundestagswahl im Jahr 2021 in Berlin führte. Die Bezirkswahl hatte aufgrund zahlreicher Pannen große Probleme verursacht; Wähler mussten teils lange Wartezeiten in Kauf nehmen, und es gab Fälle von fehlenden oder fehlerhaften Stimmzetteln.
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