Mieter in Schutzgebieten können weiter aufatmen
Der Senat von Berlin hat beschlossen, das Umwandlungsverbot in Milieuschutzgebieten um weitere fünf Jahre zu verlängern. Dies teilte der Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler von der SPD am Dienstag mit. Diese Maßnahme soll den Mietern in bestimmten Stadtteilen weiterhin Schutz bieten, indem die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen reguliert wird.
Die rechtlichen Grundlagen für diese Regelung stammen aus der Umwandlungsverordnung von 2015. Diese besagt, dass in sogenannten sozialen Erhaltungsgebieten eine Genehmigung erforderlich ist, wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen. Ursprünglich hätte dieses Verbot am 12. März auslaufen sollen.
„Die Regelung erweist sich als besonders effektiv, speziell in Milieuschutzgebieten“, erklärte Gaebler nach der Sitzung des Senats. Im Jahr 2023 wurden lediglich 223 Anträge auf Umwandlung verzeichnet, während im Jahr 2020 noch etwa 15.000 Anträge eingereicht wurden. In Berlin existieren insgesamt 81 soziale Erhaltungsgebiete.
Ohne diese Verordnung rechnet Gaebler mit einem signifikanten Anstieg der Umwandlungen von Wohnungen in den betreffenden Gebieten. Die schwarz-rote Koalition plant zudem, sich für eine deutschlandweite Verlängerung der allgemeinen Umwandlungsverordnung einzusetzen. Diese bundesweite Regelung würde das gesamte Stadtgebiet einschließlich Berlins betreffen und könnte es erheblich erschweren, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu transformieren.