Landkreis Ostprignitz-Ruppin erlässt neue Gebühren für Leerfahrten von Krankenwagen und Notarzt-Fahrzeugen.
Am Donnerstagabend hat der Kreistag des Landkreises Ostprignitz-Ruppin eine Vereinbarung mit den Krankenkassen beschlossen, die das Problem der leer fahrenden Rettungsfahrzeuge löst. Die Gebühren sind so angepasst worden, dass sie sowohl vertretbar für die Krankenkassen als auch fair für die Patienten sind.
„Die neue Regelung ist ein guter Kompromiss“, sagte Landrat Ralf Reinhardt (SPD) nach der Entscheidung. Es wird jedoch nicht verraten, wie genau die Vereinbarungen aussehen und welche konkreten Zahlen festgelegt wurden. Die Krankenkassen haben sich bereit erklärt, mit den neuen Gebühren zu arbeiten.
Das Problem entstand durch eine Finanzierungskrise bei der Rettungsversorgung, da bis Ende 2024 die Kosten für Leerfahrten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wurden. Seitdem mussten sich die Landkreise um neue Lösungen bemühen.
Die neue Regelung tritt sofort in Kraft und beinhaltet, dass Patienten, die einen Rettungswagen oder Notarzt-Fahrzeug alarmieren, ohne medizinische Notwendigkeit, Kosten entstehen lassen, diese auch bezahlen müssen. Dies schließt aber nicht ein, dass der Notruf weiterhin kostenlos bleibt, wenn er aus medizinischen Gründen gebraucht wird.