Preisanstieg bei Schornsteinfegern – Auswirkungen auf Hausbesitzer

Preisanstieg bei Schornsteinfegern – Auswirkungen auf Hausbesitzer

Berlin. Die Kosten für bestimmte Dienstleistungen von Schornsteinfegern werden künftig angehoben. Doch das sind nicht die einzigen Änderungen, die in naher Zukunft anstehen. Im Gespräch mit Julian Schwark, einem Energieberater und Schornsteinfeger, erfahren wir, was Hausbesitzer erwarten können.

Julian Schwark erklärt zunächst, dass die Preiserhöhungen ausschließlich die hoheitlichen Aufgaben betreffen. Dazu gehören beispielsweise die Feuerstättenschau und die Abnahme neuer Heizungsanlagen, für die die Gebühren kürzlich gestiegen sind. „Die Feuerstättenschau wird künftig etwas teurer“, so Schwark.

Wie hoch sind die neuen Preise?
Die Gebührenordnung legt für jede Dienstleistung einen bestimmten Arbeitswert fest, der die benötigte Zeit zur Durchführung anzeigt. Ein Arbeitswert bei Schornsteinfegern entspricht einer Minute, und die Kosten pro Arbeitswert erhöhen sich von 1,20 Euro auf 1,40 Euro. Diese Anpassung wirkt sich auch auf die Ausstellung eines Feuerstättenbescheids aus: Während es zuvor 12 Euro gekostet hat, müssen Kunden now 14 Euro bezahlen – das entspricht einer Erhöhung von 16 Prozent.

„Es gab jedoch in den letzten fünf Jahren keine Preisanpassungen“, erklärt Schwark. „Der Hauptgrund für die jetzt vorgenommene Anpassung war das neue Gebäudeenergiegesetz, das zusätzliche Aufgaben für Schornsteinfeger mit sich brachte.“ Er weist darauf hin, dass die meisten von Schornsteinfegern durchgeführten Arbeiten nicht unter die Gebührenerhöhung fallen, da nur 20 bis 25 Prozent der Tätigkeiten hoheitlicher Natur sind.

Eine weitere bedeutende Entscheidung des Bundestags in der letzten Sitzung erlaubt es nicht nur den Bezirksschornsteinfegern, sondern auch ihren Meistergesellen, bestimmte Aufgaben zu übernehmen. Wie beeinflusst das die Verbraucher?

Schwark betont: „Diese Regelung ist für uns von größerer Bedeutung als die Erhöhung der Gebühren. Für die Verbraucher hat das den Vorteil, dass wir flexibler auf ihre individuellen Bedürfnisse eingehen können, etwa bei der Terminvergabe.“ Zuvor konnten hoheitliche Aufgaben nicht an Angestellte delegiert werden, was bei Abwesenheiten zu Verzögerungen führte.

Jetzt können Bezirksschornsteinfeger ihren Meistergesellen hoheitliche Aufgaben übertragen. „Das schafft mehr Spielraum, um neue Geschäftsfelder zu erschließen, wie etwa die Überprüfung von Wärmepumpen oder die Energieberatung. Letztendlich trägt das auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei.“

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