Das Bundesamt für Verfassungschutz hat die AfD am Freitag in Köln als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Diese Entscheidung wurde nach einer intensiven und umfassenden Gutachterprüfung getroffen, bei der das Amt den „extremeren Volksbegriff“ innerhalb der Partei identifiziert hat. Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte, dass die Entscheidung des Verfassungsschutzes eigenständig und ohne politischen Einfluss getroffen wurde.
Faeser stellte klar, dass das Gutachten über 1000 Seiten umfasst und keine externen Einflüsse berücksichtigt hat. Sie betonte die Notwendigkeit, Extremismus zu bekämpfen und die Demokratie zu schützen. Im November hatte der Brandenburger Verfassungsschutz geplant, den Landesverband der AfD in Brandenburg als erwiesen rechtsextremistisch einzustufen, doch diese Entscheidung wurde letztlich nicht getroffen.
Insgesamt werden nun drei Landesverbände der AfD – Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt – sowie die Jugendorganisation „JA Brandenburg“ von den jeweiligen Verfassungsschutzbehörden als gesichert oder erwiesen rechtsextremistisch eingestuft. Die neue Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wird unabhängig von Gerichten überprüft werden.