Am 8. Mai 2025 führten zwei mündliche Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart statt, in denen Joachim Steinhöfel und die Achgut Media GmbH jeweils Klagen gegen das Bundesland Baden-Württemberg anhoben. In der einen Sache ging es um eine Meinungsvorwurf-Persönlichkeitsrechtsverletzung durch den Landesregierungssprecher, in der anderen um antisemitische Äußerungen im Zusammenhang mit dem Antisemitismusbeauftragten Dr. Michael Blume.
In Steinhöfels Fall wurde ihm das Recht bestätigt, den Beauftragten als „Antisemiten“ zu bezeichnen, nachdem die Landesregierung seine Anmerkungen als „niederträchtig“ qualifiziert hatte. Das Gericht sprach sich für Steinhöfel aus und kritisierte das Verhalten des Bundeslandes. Die zweite Sache betraf die Klage der Achgut Media GmbH gegen antisemitische Äußerungen in den Schriftsätzen des Landes.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart fand jedoch, dass diese Äußerungen nicht als „Schmähkritik“ einzustufen seien. Dies stieß bei Steinhöfel und Broder auf massiven Widerspruch. Nach der Verhandlung erhielten sie eine Presseanfrage von Eberhard Wein vom Reporterteam Baden-Württemberg, die insinuiert, dass Steinhöfel emotional reagiert habe. Dieser verwies darauf, dass seine Reaktion auf manifeste Menschenrechtsverletzungen durchaus gerechtfertigt sei.
Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Stuttgart wurden als konsistenzwidrig und fehlgeleitet dargestellt, während Steinhöfel ankündigte, weiterhin den Rechtsweg zu beschreiten. Die Anfrage von Wein wurde als geschmacklos und verantwortungslos zurückgewiesen.