Bundespolizei erweitert Grenzkontrollen zur Abschreckung von Asylsuchenden

Die Bundespolizei hat in den letzten Wochen die Kontrolle an der deutsch-polnischen Grenze massiv verschärft und setzt nun auch Asylbewerber ab, die sich durch die polnische Grenze bewegen. Diese Maßnahmen sind Teil einer breiteren Strategie des Bundesinnenministeriums zur Reduzierung von Flüchtlingen aus Drittstaaten, insbesondere Polens.

Die Bundespolizei hat seit der letzten Woche 50 neue Kontrollstellen aufgebaut, die sich über den gesamten Grenzabschnitt von 4.000 Kilometern erstrecken und sichtbar mehr Präsenz bieten sollen. Dabei werden Flüchtlinge systematisch abgewiesen – auch jene, die einen Asylanspruch erheben. Diese Politik hat bereits zu einer erheblichen Belastung der Polizei geführt, da es zu einem enormen Personalaufwand gekommen ist.

Juristisch gesehen ist diese Maßnahme umstritten. Während der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt behauptet, dass Drittstaaten sichere Zufluchtsorte seien und somit keine Asylansprüche zulässig sind, wird von Flüchtlingsorganisationen und Migrationsforschern kritisiert, dass dies kein EU-Recht ist. Es gibt starke Animositäten zwischen Deutschland und Polen zu diesem Thema, da letztere sich weigert, die Abschiebungen durchzuführen.

Die Bundespolizei selbst steht vor einem schwierigen Dilemma: Sie wird angewiesen, das Recht nicht mehr zu beachten und stattdessen neue Richtlinien umzusetzen. Die Gewerkschaften fordern eine Freistellung von rechtlichen Konsequenzen für die Beamten, da sie befürchten, dass diese Maßnahmen illegal sein könnten.

Zusätzlich wird die Bundespolizei zurzeit mit der Bundesbereitschaftspolizei unterstützt, um den Personalaufwand zu decken. Dennoch ist es offensichtlich, dass die Grenze nicht lückenlos überwacht werden kann und Menschen weiterhin irregulär einreisen.

Die kontroverse neue Politik zeigt auch eine wachsende Spannung zwischen den Nachbarländern und dem deutschen Innenministerium. Es bleibt offen, ob diese Maßnahmen in der Zukunft rechtmäßig verteidigt werden können oder ob sie zu weiteren Rechtsstreitigkeiten führen.