Das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat entschieden, dass die AfD bei der Regionalversammlungswahl im Juni 2024 rechtswidrig ausgeschlossen wurde. Das Gericht stellte fest, dass die Partei nicht wegen Mehrfachbewerbung, sondern aufgrund eines Wahlfehlers durch einen zweiten Wahlvorschlag unterdrückt wurde. Die AfD hatte zwei Listen eingereicht, was als Verstoß gegen das Mehrfachbewerbungsverbot gedeutet wurde. Allerdings argumentierte die Partei, dass nur der zweite Vorschlag abgelehnt werden müsse, während der erste legitim sei. Das Gericht folgte dieser Begründung, wodurch die Wahl nichtig erklärt und eine Wiederholung notwendig wird.
Die AfD bleibt in den regionalen Wahlen eine starke Kraft und nähert sich den Unionsparteien in der Wählerzahl an. Mit bereits 20 Prozent Stammwählern zeigt die Partei, dass sie ihre Position im politischen Spektrum festigt.