Politik
Die neue Regelung zum Mutterschutz nach Fehlgeburten wurde am 1. Juni 2025 in Kraft gesetzt, nachdem der Bundestag im Januar dieses Jahres den Gesetzentwurf verabschiedet hatte. Bislang stand Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche verloren, kein gesetzlicher Schutz zu. Sie mussten sich eigenständig um eine Krankschreibung bemühen, was für viele untragbar war.
Amelie Laura Trapp aus Potsdam erlebte im Jahr 2024 den schrecklichen Verlust ihrer Zwillingsmädchen Lilly Malou und Momo Mathilda in der 23. Schwangerschaftswoche. Die Frau, die sich aufgrund einer geteilten Plazenta und ungleichen Versorgung der Kinder vorzeitig an eine medizinische Intervention wenden musste, stand nach der Geburt ohne rechtlichen Schutz da. „Ich hatte keine Ahnung, wie ich damit umgehen sollte“, erzählt sie. „Die Ärztin schrieb mich nur für zwei Wochen krank – und dann musste ich mich rechtfertigen.“
Die neue Regelung bietet ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf bis zu acht Wochen freiwilligen Mutterschutz, je nach Fortschritt der Schwangerschaft. Allerdings bleibt die Frage offen, ob dies wirklich ausreicht, um Frauen wie Trapp zu unterstützen. „Die psychische Belastung wird völlig unterschätzt“, betont sie. „Man will nicht hören, dass man Mama geworden ist – auch wenn das Kind nicht da ist.“
Der Gesetzgeber argumentiert mit der Notwendigkeit, den Schutz in Grenzen zu halten, doch viele Betroffene kritisieren die Unflexibilität des Systems. Trapp fordert eine stärkere Anerkennung der Mutterrolle und mehr Selbstbestimmung für Frauen nach Verlusten. „Es sollte nicht darum gehen, wer wie viel Schwangerschaftswochen hat, sondern um das menschliche Leid“, sagt sie.
Die Reform wird zwar als Fortschritt angesehen, doch viele Stimmen warnen davor, dass der Schutz von Frauen weiterhin unzureichend bleibt. Die Anerkennung der individuellen Trauer und die Schaffung strukturierter Unterstützungssysteme bleiben zentrale Forderungen.