Bundesverfassungsgericht erlaubt Soli weiterhin, aber Koalitionspartner diskutieren Abschaffung

Bundesverfassungsgericht erlaubt Soli weiterhin, aber Koalitionspartner diskutieren Abschaffung

Das Bundesverfassungsgericht hat im Mittwoch urteilend festgestellt, dass der Solidaritätszuschlag weiterhin verfassungsgemäß ist. Trotzdem bleibt es den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD offen, ob sie die Abgabe abschaffen werden.

Die Richter in Karlsruhe haben eine FDP-Beschwerde abgewiesen und bestätigt, dass der Bundeshaushalt weiterhin durch zusätzliche Kosten bedingt ist. Allerdings legen sie fest, dass der Gesetzgeber den Soli nicht unbeschränkt erhöhen kann; er muss die Entwicklung im Auge behalten und entscheiden, wann die Solidarität abgeschafft werden soll.

Die Entscheidung hat politische Konsequenzen: Während CDU/CSU ein Ende des Zuschlags fordert, um Unternehmen zu entlasten, weist SPD-Verehrer den Soli weiterhin als wichtige Finanzquelle an. Experten wie die Wirtschaftsprofessorin Veronika Grimm rufen dazu auf, den Solidaritätszuschlag jetzt aus freien Stücken abzuschaffen und damit Unternehmen zu entlasten.

Die deutsche Industrie und Handelskammer sowie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) fordern ebenfalls eine vollständige Abschaffung des Soli. Sie argumentieren, dass dies ein positives Signal für Unternehmenssteuerreform sei und wettbewerbsfähigere Steuern ermöglicht.

Mitglieder der SPD hingegen weisen auf den solidaritätsorientierten Charakter hin: Der Zuschlag trifft vor allem Spitzenverdiener und Wohlhabende, was in einer sozialen Marktwirtschaft gerecht sei. Dennoch bleibt es offen, ob die kommende Koalition im neuen Vertrag den Solidaritätszuschlag beibehält oder abschafft.