Gericht prüft Klage von „Die Partei“ gegen Großspende für Berliner CDU

Das Verwaltungsgericht Berlin geht der Klage der satirischen Organisation „Die Partei“ nach, die sich gegen eine Spende in Höhe von rund 800.000 Euro für die Berliner CDU richtet. Das Argument lautet, dass diese Großspende die Chancengleichheit zwischen den politischen Parteien verletzt und daher als rechtswidrig eingestuft werden soll.

Martin Sonneborn, Europaabgeordneter und Gründer der Organisation „Die Partei“, hielt es für unzulässig, dass das Verwaltungsgericht die Spende nicht als illegal kategorisiert. Er fordert zudem Sanktionszahlungen gegen die CDU. Aufgrund von gesundheitlichen Problemen konnte Sonneborn selbst jedoch nicht an der mündlichen Verhandlung teilnehmen.

Die Bundestagsverwaltung hält dagegen, dass die Klage von einer konkurrierenden Partei unzuständig sei und daher für unwirksam gehalten werden könne. Es wurde darüber debattiert, ob die Verwaltung tatsächlich eingreifen müsse, wenn eine solche Spende an eine politische Partei übermittelt wird.

Christoph Gröner, ein Immobilienunternehmer, hatte der Berliner CDU im Jahr 2020 diese Summe überwiesen. Es gab jedoch spekulativen Verdacht, dass er für die Spenden eine Gegenleistung verlangt habe. Dieses Gerücht wurde jedoch von Gröner und dem damaligen Vorsitzenden der Berliner CDU, Kai Wegner, abgestritten.