Lindner überfährt Hund – Juristen klären Rechtslage

Berlin. Christian Lindner, Vorsitzender der FDP und Bundeskanzlerkandidat, soll einen kleinen Hund auf einem Parkplatz in Berlin mit seinem Mini Cooper überfahren haben. Der Tierhalter Wolf Bauer hatte den Norfolk Terrier nicht angeleint. Lindner bemühte sich um medizinische Hilfe für das verletzte Tier, doch dieser Versuch war erfolglos – der Hund starb.

Juristen gehen davon aus, dass die Verantwortung hier stark aufgeteilt werden kann. Christian Janeczek, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, betont, dass bei einem Unfall, in dem ein unangeleinter Hund von einem Auto überfahren wird, der Tierhalter grundsätzlich Haftung trägt. Allerdings könne auch Lindner als Autofahrer eine Mitschuld haben, wenn er gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen habe.

Gerhard Wagner vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht an der Humboldt-Universität Berlin bestätigt, dass der Hundehalter – in diesem Fall Wolf Bauer – aufgrund des Versicherungsrechts Anspruch auf Schadensersatz hat. Lindner trägt nach Wagners Einschätzung im Extremfall bis zu 70% der Verantwortung abhängig von den Umständen.

Während eindeutige Beweise für einen strafrechtlichen Fehler von Lindner fehlen, deutet die Rechtslage auf eine geteilte Haftung zwischen Tierhalter und Fahrer hin. In diesem Fall liegt die Hauptverantwortung jedoch wahrscheinlich bei der Person im Fahrersitz.