Titel: Richter bestätigen angemessene Besoldung von Hamburger Beamten
Der Landesarbeitsgerichtshof in Hamburg hat eine Klage eines Lehrers gegen die Besoldung abgewiesen und sieht diese als verfassungsgemäß an. Das Urteil betraf die Löhne und Gehälter von hauptamtlichen Beamten im Freien Berufsbildungs- und Schulwesen.
Der Beschwerdeführer, ein Lehrer am Hamburger Berufs- und Fachoberschulsystem (BFS), hatte in seinem Antrag gefordert, dass seine Besoldung als unangemessen angesehen werden sollte. Er argumentierte mit der geringeren Vergütung im Vergleich zu anderen Beamtenposten sowie der hohen Arbeitsbelastung.
Im Urteil bekräftigten die Richter jedoch das bestehende Gehaltsmodell und sahen es als verfassungsgemäß an. Sie wiesen darauf hin, dass die Besoldung von Lehrern im Freien Berufsbildungs- und Schulwesen angemessen sei.
Die Entscheidung betrifft neben dem Beschwerdeführer auch andere hauptamtliche Beamte in der hessischen Verwaltung des Freien Berufsbildungs- und Schulwesens. Dies beinhaltet insbesondere Lehrkräfte, die im Rahmen des BFS tätig sind.