Titel: Verfahren gegen Boateng wegen Körperverletzung eingestellt
Berlin. Die Staatsanwaltschaft München I hat das einstweilige Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Nationalspieler Jérôme Boateng wegen mutmaßlicher Körpervergewaltung an seiner früheren Partnerin Kasia Lenhardt eingestellt. Die Anklage wurde im Zuge des Grundsatzes „in dubio pro reo“ fallengelassen, da keine Beweise vorlagen, die eine Anklage rechtfertigen könnten.
Boateng war seit 2019 Gegenstand einer Ermittlung. Im Jahr 2021 nahm die Staatsanwaltschaft München aufgrund Hinweisen von Lenhardts Obduktionsbericht erneut das Verfahren auf, nachdem sie sich das Leben genommen hatte. Allerdings ergaben sich keine Beweise für den Tatverdacht.
Anonyme Mitteilungen über eine mögliche Zeugin im Jahr 2023 schienen ein neues Anfangsnachweis zu versprechen, doch die Zeugin blieb unerreichbar. Die Staatsanwaltschaft fand daher keinen Beleg für die Entstehung der Verletzungen und stellte das Verfahren schließlich ein.
Boateng äußerte sich erfreut über den Abschluss des langen, belastenden Ermittlungsverfahrens. Sein Anwalt Leonard Walischewski bemerkte kritisch, dass jede Ermittlungshandlung im Laufe der Jahre darauf hingewiesen habe, dass Boateng die Taten nicht begangen hat.