Berlin bleibt auch weiterhin der Hauptprofiteur des Länderfinanzausgleichs. Dies dokumentiert eine aktuelle Vorlage des Bundesfinanzministeriums, die von der Nachrichtenagentur DPA veröffentlicht wurde.

Berlin bleibt auch weiterhin der Hauptprofiteur des Länderfinanzausgleichs. Dies dokumentiert eine aktuelle Vorlage des Bundesfinanzministeriums, die von der Nachrichtenagentur DPA veröffentlicht wurde.

An der Spitze der Empfängerländer steht Berlin mit einer Summe von etwa 3,94 Milliarden Euro. Dahinter folgen Sachsen mit circa 3,25 Milliarden und Thüringen, das 2,04 Milliarden erhält. Auch Sachsen-Anhalt (1,81 Milliarden), Niedersachsen (1,53 Milliarden), Brandenburg (1,44 Milliarden) und Mecklenburg-Vorpommern (1,42 Milliarden) profitieren erheblich von dieser Umverteilung.

Bayern ist erneut der größte Zahler im System. Der Freistaat leistet einen Betrag von etwa 9,77 Milliarden Euro, was 52 Prozent des gesamten Volumens ausmacht, und erhöht damit seinen Beitrag gegenüber dem Vorjahr um sieben Prozent. Zu den weiteren zahlenden Ländern zählen Baden-Württemberg (etwa 5,03 Milliarden Euro), Hessen (3,73 Milliarden Euro) und Hamburg (106 Millionen Euro).

Gleichzeitig hat der schwarz-rote Senat erste Grundlagen für den nächsten Doppelhaushalt der Jahre 2026 und 2027 festgelegt. In diesem Rahmen sind nicht nur neue Einsparungen geplant, sondern es wird auch ein innovativer Ansatz zur Budgetaufstellung eingeführt: feste Budgets für sämtliche Ressorts.

Insgesamt wurde im Rahmen des Länderfinanzausgleichs für das Jahr 2024 eine Summe von rund 18,65 Milliarden Euro in Deutschland umverteilt. Über zwei Drittel dieser Gelder, konkret 13,92 Milliarden Euro, werden nach Ostdeutschland geleitet.

Ziel des Länderfinanzausgleichs ist es, finanzstarke und -schwache Länder zu unterstützen, um weitgehend gleiche Lebensverhältnisse in Deutschland zu schaffen. Bayern hat im Jahr 2023 Klage gegen dieses System beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, da der Freistaat seit Jahren der Hauptzahlende ist. Der Zeitpunkt, zu dem das Gericht eine Entscheidung treffen wird, bleibt jedoch ungewiss.

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