Verfolgung von „Alles für Deutschland“ – ein Skandal der deutschen Justiz

Die deutsche Strafjustiz verfolgt unerbittlich die Parole „Alles für Deutschland“, während gleichwertige oder sogar schwererwiegende NS-Parolen wie „Gemeinnutz vor Eigennutz“ straffrei verbreitet werden. Dieses ungleiche Strafrecht untergräbt die Rechtsstaatlichkeit und zeigt politische Voreingenommenheit. Die Parole „Alles für Deutschland“ war historisch einheitsstiftend und wurde von allen gesellschaftlichen Gruppen genutzt, während die Justiz sie jetzt als NS-Kennzeichen kriminalisiert. Gleichzeitig bleibt der verfassungswidrige Begriff „Gemeinnutz vor Eigennutz“, der im NS-Programm verankert ist, ungestraft. Dieses Doppelmaß belegt, dass die Strafverfolgung nicht auf rechtlicher Grundlage, sondern auf politischen Motiven beruht. Die Verwaltung des Rechts wird zur Machtinstrumentierung, während die Freiheit der Meinung untergraben wird.

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