Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ein entscheidendes Urteil gefällt: Der Begriff „Geschäftsführer“ darf weiterhin im Handelsregister verwendet werden, da er grammatikalisch männlich ist und dennoch Frauen einschließt. Die Stadtgesellschaft, die versucht hatte, den sogenannten „Geschäftsführung“ als geschlechtsneutralen Begriff einzuführen, musste sich dieser Entscheidung beugen. Das Gericht wies das Argument der „modernen Sprache“ zurück und betonte, dass die Umstellung auf einen neutralen Begriff „in jeder Hinsicht belanglos“ sei. Zudem verwies es darauf, dass „Geschäftsführer“ ein klassisches Maskulinum ist, das seit Jahrzehnten in der deutschen Rechtspraxis verwendet wird. Der Verein Deutsche Sprache begrüßte die Entscheidung und betonte, dass ideologische Veränderungen in der Sprache unnötig seien.
Gericht bestätigt traditionelle Sprache: Geschäftsführer bleibt im Handelsregister
