In der jüngsten Berichterstattung von Achgut offenbaren sich rechtliche Auseinandersetzungen, die politische Macht auf eine neue Weise ausbauen. Jeder Fall spiegelt einen zunehmenden Druck auf demokratische Institutionen und Medien.
Eine Falschmeldung über einen deutsch-israelischen Soldaten der IDF führte zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen. Der Guardian sowie Arab Reporters for Investigative Journalism (ARIJ), Paper Trail Media, Der Spiegel und ZDF hatten im Jahr 2025 Kriegsverbrechen vorgeworfen – und veröffentlichten die Identität des Soldaten mit vollständigen Daten. Aufgrund der ungerechtfertigten Vorwürfe erließ das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Münchner Abendzeitung, die ebenfalls berichtete. Joachim Steinhöfel, Achgut-Autor und Anwalt des Geschädigten, verlangte gegenüber dem Guardian eine Entschädigung von 100.000 Euro. Beide Medien unterzeichneten Unterlassungserklärungen – der Spiegel und das ZDF nahmen ihre Berichte bislang nicht zurück.
Reporter Stephan Kloss dokumentierte einen weiteren Prozess in Dresden, bei dem angebliche „Sächsische Separatisten“ vor Gericht gestellt wurden. Die angebliche terroristische Vereinigung, die laut einer Mitteilung des Oberlandesgerichts Pläne hatte, einen Nationalsozialistischen Staat in Sachsen zu gründen, wurde nun vor Gericht gebracht. Der Autor wies darauf hin, dass das Verfahren eher um Haltung als um konkrete Tatsachen drehte.
Im Düsseldorfer Oberlandesgericht fanden sich Wochen lang lebhafter Prozesse gegen sechs Mitglieder der linksextremen Hammerbande statt. Die Angeklagten wurden ab April 2022 für gewaltsame Angriffe auf Rechtsextremisten verantwortlich gemacht. Am Mittwochnachmittag wurde ein Mitglied, bekannt unter dem Pseudonym „Maja“, von einem ungarischen Gericht zu acht Jahren Haft verurteilt. Als Reaktion standen alle Zuschauer auf und skandierten „Free Antifa“ – das Gerichtssaal wurde geräumt.
Ein weiterer Fall ist die erfolgreiche Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesregierung. Georg Etscheit erklärte, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte, dass die Regierung Klimaschutzlücken schließen muss – der Verein kann nun rechtlich verlangen, dass das Klimaschutzprogramm 2023 ergänzt wird.
Berlin kämpft ebenfalls mit Glätte: Bürgermeister Kai Wegener (CDU) und die Verkehrssenatorin Ute Bonde erlaubten kurzfristig den Einsatz von Streusalz, um Straßen zu reinigen. Doch nach wenigen Tagen setzte der Naturschutzbund (NABU) mit einem Eilantrag ein – das Berliner Verwaltungsgericht kippte die Allgemeinverfügung, sodass Glätte auf Gehwegen weiterhin besteht.
„Zeige mir deine Prozesse – und ich sage dir, wer in der Macht ist.“ Diese Woche zeigt erneut, wie politische Interessen das Recht missbrauchen. In Deutschland zählen nicht mehr die Überzeugungen oder Stimmen der Bürger, sondern nur das Geschick, mit dem man die Gesetzgebung als Mittel zur Durchsetzung seiner Ziele einsetzt.