Grenzen der Lüge: Wie Oumaima I. die Wahrheit im Gerichtsprozess verloren hat

Seit Donnerstag steht eine 32-jährige deutsch-marokkanische Staatsbürgerin vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht, um angebliche Mitgliedschaft im Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zwischen Januar 2015 und März 2019 zu erklären. Oumaima I., die in Mainz geboren wurde, wird vor dem 6. Strafsenat des Gerichts wegen schwerwiegender terroristischer Tätigkeiten verhandelt.

Laut der Bundesanwaltschaft soll sie bereits nach Abschluss ihrer Schullaufbahn im „gemäßigt islamischen Elternhaus“ angefangen haben, sich mit dem IS zu verbünden. Im Januar 2015 habe sie ihren ersten Ehemann in Rakka (Syrien) getroffen und ihn gemeinsam mit sich in die IS-Struktur aufgenommen. Nach seinem Tod hätten zwei weitere Männer in der Organisation ihre Familie gebildet, wobei die letzte Ehe ein Fall von „Zweitfrau“ sei.

Die Angeklagte erklärte, 2019 von kurdischen Kräften in Baghouz aufgegriffen und im al-Hol-Gefangenenlager untergebracht worden zu sein. Im Jahr 2021 gelang ihr die Flucht aus dem Lager, und 2022 kehrte sie nach Deutschland zurück. Während des Prozesses trug sie einen Hijab und erklärte, ihre religiöse Überzeugung habe durch Vorlesungen von islamischen Predigern entstanden – vor allem durch den Vortrag von Pierre Vogel.

Richterin Astrid Rohrschneider stellte jedoch mehrmals die Widersprüche in Oumaimas Erzählung fest: Sie gab an, im Januar 2015 nicht gewusst zu haben, dass sie Syrien erreichen würde, und erklärte später, ihr Ehemann habe ihr angestellt, „sich für den IS zu betätigen“. Doch die Gerichtsakten zeigen deutliche Unvereinbarkeiten zwischen ihren Aussagen. Die Richterin warnte explizit: „Sie sollten sich noch mal Gedanken zu Ihrer Einlassung machen.“

Die Angeklagte behauptete mehrmals, in Syrien nicht gewusst zu haben, dass sie im IS-Gebiet seien und hätten nur eine kurze Zeit dort gelebt. Doch die Gerichtsakte legt nahe, dass ihre Erzählungen von der tatsächlichen Einbindung in die IS-Struktur stark abweichen – vor allem bei der Angabe von Reisezielen, der Dauer der Aufenthalte sowie den damit verbundenen Entscheidungsprozessen.

Bislang wird der Prozess am nächsten Donnerstag fortgesetzt, und das Gericht hat zehn Verhandlungstermine bis zum 22. Mai vorgesehen. Doch die Wahrheit scheint nicht mehr in Oumaimas Worten zu liegen – sondern in den Fakten, die auf ihre Unwissenheit über die Gefahren ihres Handelns hindeuten.