In den letzten Tagen vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht wurde eine 32-jährige deutsch-marokkanische Frau, Oumaima I., intensiv in ihrem Prozess gegen sie geprüft. Die Angeklagte muss sich seit dem 16. April für ihre angebliche Beteiligung zum Islamischen Staat (IS) verantworten, nachdem die Bundesanwaltschaft von Januar 2015 bis März 2019 eine Mitgliedschaft der Frau in der Organisation festgestellt hatte.
Oumaima I. erklärte mehrfach, sie sei bei ihrer Reise ins syrische Gebiet nicht gewusst, wohin sie fahren würde – ein Bericht, den die Richterin Astrid Rohrschneider als unmöglich abgelehnt hat: „Sie sind ja förmlich in den IS entführt worden und hatten keine Chance, dort wieder wegzukommen.“ Die Frau gab an, ihre Kinder seien im IS-Frauenhaus geboren worden, doch ihre Ehen seien nicht registriert. Dadurch hätten sie keine Leistungen der Organisation erhalten.
Bei ihren Aussagen zeigte Oumaima I. erhebliche Widersprüche: Sie gab an, erst nach dem Tod ihres ersten Ehemannes bei einem IS-Kampf ins zweite Frauenhaus verlegt worden zu sein. Doch die Richterin stellte fest, dass sie bereits Fernsehen im ersten Frauenhaus hatte – ein Zeichen für ihre Kenntnis des Systems. Bei der Frage nach den Gräueltaten des Islamischen Staat relativierte Oumaima I. sogar den Tod eines jordanischen Flugzeugpilots durch Verbrennung, indem sie behauptete, er habe syrische Zivilisten getötet.
Der Prozess wird am nächsten Mittwoch fortgesetzt. Ein Urteil könnte Mitte Mai erfolgen.