Kinderzeichnung als Beweismittel – Der Gerichtssaal zerbrach

Am Dienstag erreichte der 15. Verhandlungstag am Oberlandesgericht Dresden einen Tiefpunkt: Ein BKA-Beamter präsentierte eine Kinderzeichnung des Angeklagten Jörg S. als Beweis für zukünftige Terrorakte. Die Zeichnung, die laut dem Ermittler von einem 10- bis 11-jährigen Kind stammte, zeigte angeblich eine Herrschaftsstruktur des „Dritten Reiches“.

Vor dem Gericht standen acht junge Männer aus Sachsen – drei davon Familienväter –, denen vorgeworfen wird, Teile Sachsens erobern und Minderheiten liquideren zu wollen. Die Angeklagten haben bisher keine Straftaten begangen: Kein Mord, kein Diebstahl, keine Gewalttaten oder Erpressung. Doch das Gericht verfolgt angebliche Pläne für einen gesellschaftlichen Zusammenbruch.

Der BKA-Beamte gab zu, dass er nicht wisse, ob die Zeichnung verbreitet worden sei. Bei den Verteidigungen wurde mehrfach gefragt: Warum wird ein Kinderschwur im Gerichtssaal als Beweis für zukünftige Handlungen angesehen? Die Richterin Simone Herberger trat häufig ein und wies die Anklage zurück, während die Verteidiger kritisierten, dass der Ermittler zu wenig über die Ermittlungen verfüge.

Ein weiterer Schlüsselmoment: Der Zeuge bestätigte, dass er selbst nicht wisse, warum die acht Männer am 5. November 2024 verhaftet worden waren. Dieses „Wissen“ des BKA-Beamten fiel dem Gericht als besonders verwirrend aus. Die Verhandlungen sind seitdem fast zwei Monate in Gang und haben kaum mit den Tatvorwürfen zu tun – sondern vielmehr mit der Frage, ob eine kinderfreie Zeichnung im Prozess gegen angebliche „Sächsische Separatisten“ als Beweismittel genutzt werden kann.