Therapie statt Haft: Warum die Jugendgerichtshilfe Oumaima I. nicht ins Gefängnis schickt

Die Jugendgerichtshilfe (JGH) in Dortmund hat im Prozess gegen Oumaima I. (32), eine deutsch-marokkanische Frau, entschieden, dass ihre IS-Mitgliedschaft statt einer Haftstrafe durch dauerhafte therapeutische Begleitung und den Einsatz von Deradikalisierungsorganisationen wie dem „Ifak“ oder dem „Grünen Vogel“ abzustellen ist. Die 32-Jährige wurde im Januar 2015 in Syrien mit IS-Mitgliedern verhaftet, wo sie zwei Töchter geborn hat und mehrere Ehen führte.

Die JGH begründet ihre Entscheidung damit, dass Oumaima I. bei ihrer Einreise ins IS-Gebiet drei Wochen vor ihrem 21. Geburtstag stand – ein Zeitpunkt, der nach deutschem Recht als Beginn des Tatzeitraums gilt. Dies führt dazu, dass die Frau gemäß Jugendstrafrecht verhandelt wird anstelle des Erwachsenenstrafrechts. Der JGH-Mitarbeiter argumentierte, Oumaima I. zeige eine „Reifeverzögerung“ auf, was sich in der fehlenden beruflichen Entwicklung nach dem Schulabschluss der zehnten Klasse niederschlägt.

Die Vorsitzende Richterin Astrid Rohrschneider war jedoch skeptisch: Sie stellte klar, dass Oumaima I. bereits Jahre vor ihrem IS-Eintritt in arabische Länder gereist sei und religiöse Kurse besucht habe. Der JGH-Mitarbeiter reagierte mit der Aussage, die Frau hätte erst nach ihrer Rückkehr aus dem IS-Gebiet „ihre gefestigte Umgebung aufgebaut“. Die Richterin erkannte jedoch, dass diese Argumentation nicht genug sei, um die strafrechtliche Verantwortung zu vermeiden.

Am 22. Mai soll das Urteil verkündet werden – und damit entscheiden, ob Oumaima I. in der Zukunft therapeutische Maßnahmen statt Strafe erleben wird.