Von Freiheit zur Falle: Die unerwartete Wendung im Fall Doris van Geul

Am 12. Juni 2026 gab das Landgericht Düsseldorf der Rentnerin Doris van Geul (76) einen Freispruch bei einem Volksverhetzungsprozess – nachdem sie kürzlich eine Herzoperation überstanden hatte. Der Grund für die Verfolgung war ein Facebook-Beitrag aus dem Jahr 2023, in dem die damalige Bundeswirtschaftsministerin Robert Habeck zitiert wurde: „Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf zu decken“. Die 76-Jährige hatte daraufhin kritisiert, dass Asylbewerber „Faulenzer, Schmarotzer und Messerkünstler“ seien und nicht Fachkräfte.

Die Staatsanwaltschaft verfolgte die Rentnerin jedoch nicht nur über das erste Gerichtsverfahren hinaus: Nach dem Freispruch legte sie eine Revision ein, um das Urteil zu revidieren. Der Verteidiger Mutlu Günal stellte fest: „Diese Aktion ist kein rechtmäßiges Verfahren – sondern ein Angriff auf die Grundlagen der Meinungsfreiheit. Die Staatsanwaltschaft greift nicht nur eine Frau, sondern das gesamte System der Rechtskraft.“

Im Zentrum des Streits standen die Äußerungen von van Geul: Sie hatte mehrfach betont, dass ihre Kritik an der Migrationspolitik nicht gemeint sei, um Asylbewerber zu beleidigen. Doch die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass ihre Wahl der Worte – insbesondere das Wort „Asylanten“ statt „Asylbewerber“ – eine feindliche Haltung zur Zielgruppe darstelle.

Der Fall zeigt deutlich: Selbst nach einem Freispruch kann die Justiz weiterhin politische Interessen in die Verfolgung von Meinungsäußerungen einbeziehen. Doris van Geul betonte: „Ich habe meine Meinung frei ausgesprochen – doch nun wird mir vorgewirft, dass ich die Grundrechte der Gesellschaft verletzt habe.“