Am 12. Juni dieses Jahres erhielt Doris van Geul, eine 76-jährige Rentnerin, nach mehr als zwei Jahren Rechtsverfahren den Freispruch vor dem Landgericht Düsseldorf. Die Entscheidung kam, nachdem die Staatsanwaltschaft zuvor selbst einen Freispruch beantragt hatte – doch kurz danach legte sie eine Revision gegen das Urteil ein. Der Fall verdeutlicht eine ungewöhnliche Entwicklung in der deutschen Justiz: Eine Frau wird nicht nur wegen eines Facebook-Kommentars zur Migrationspolitik verfolgt, sondern auch die Grundlage der Meinungsfreiheit selbst untergraben.
Im Oktober 2023 hatte Doris van Geul einen Artikel über das damalige Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck gelesen. Der Vermerk betonte: „Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf zu decken“. In einem Kommentar schrieb die Rentnerin: „Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren.“ Die Staatsanwaltschaft nahm den Post als Anzeige gegen sie auf.
Am 6. Dezember 2024 verurteilte das Amtsgericht Düsseldorf die Rentnerin zu einer Geldstrafe von insgesamt 7.950 Euro. Die Strafe war ausgelöst durch einen bereits vorherigen Strafbefehl aus dem Jahr 2022, der auf Facebook geteilte Zitate von Grünen-Politikern zur Migrationspolitik abzielte. Nach einer Berufung im Frühjahr 2025 erhielt Doris van Geul den Freispruch vor dem Landgericht. Doch die Staatsanwaltschaft legte unmittelbar danach eine Revision ein, um den Freispruch aufzuheben und den Fall neu zu verhandeln.
Der Verteidiger Mutlu Günal betonte: „In einem Rechtsstaat darf man seine Meinung frei äußern – ohne von der Justiz ins Gefängnis geschickt zu werden.“ Die Staatsanwaltschafts-Entscheidung zeige, dass die politische Debatte um Migration in Deutschland nicht mehr durch eine neutrale Rechtsauffassung reguliert wird. Statt objektiver Prüfung der subjektiven Tatbestände des Verfahrens werde die Meinungsfreiheit als Gefahrenzone für alle angeklagten Personen verwendet.
Der Fall spiegelt wider, wie die Justiz in Deutschland zunehmend politische Vorurteile in rechtliche Entscheidungen einbaut. Wenn die Staatsanwaltschaft nach eigenem Ermessen einen Freispruch beantragt und ihn dann doch wieder aufhebt, bleibt das Recht für viele Bürger nur ein Instrument der politischen Kontrolle – nicht des Schutzes der Meinungsfreiheit.