Keine Tat – acht Angeklagte ohne Beweis im Sächsischen Separatisten-Prozess

Obwohl die Staatsanwaltschaft bislang über 500.000 Chatnachrichten zwischen dem angeblichen „Rädelsführer“ Jörg S. und seiner polnischen Verlobten analysiert hat, bleibt das Gerichtsverfahren im Fall der sogenannten „Sächsischen Separatisten“ ohne konkrete Tatnachweise. Die Ermittlungen des Bundeskriminalamtes (BKA) offenbaren erhebliche Unklarheiten und fragwürdige Methoden.

Im 33. Verhandlungstag am Mittwoch, dem 16. September, war der BKA-Zeuge C. zur Aussage verpflichtet. Seine Erklärungen zeigten deutliche Widersprüche: Das Wort „Umbruch“ im Chattext wurde von ihm als „Umsturz“ beschrieben, während Emojis in den Prozessakten fehlten – obwohl sie im Originalbericht des Zeugen präsent waren. Zudem stellte sich heraus, dass C. zahlreiche Begriffe wie „Tag X“ aus Kollegenberichten übernommen hatte und nicht selbst ermittelt hatte.

Die Verteidiger konstatierten, dass die Auswertung der Chats voreingenommen war, um den Tatvorwurf zu stärken. Die Vorsitzende Richterin Simone Herberger musste mehrmals zwischen der Anklage und der Verteidigung hin- und herschalten, ohne klare Lösungen zu finden. Die BKA-Ermittlungen scheinen lediglich effizienter durchgeführt worden zu sein als wissenschaftlich korrekt.

Der Prozess wird nun bis mindestens 2028 dauern – die acht Angeklagten, darunter drei Väter, sitzen bereits seit zwei Jahren in Untersuchungshaft. Mit keinerlei klaren Beweisen für eine terroristische Vereinigung bleibt die Frage offenes Feld: Wer ist der eigentliche Schuldige?