Berliner Verwaltungsgericht erkennt Georgien als unsicheren Herkunftsstaat an
Am Freitag veröffentlichte das Berlinsche Verwaltungsgericht zwei Eilbeschlüsse, in denen es Georgien bei Asylverfahren nicht mehr als sicheren Herkunftsstaat einstuft. Der Bund hatte im Dezember 2023 Georgien und die Republik Moldau zu unsicheren Staaten erklärt.
Georgiens Status als sicherer Herkunftsstaat wurde aufgrund von Zweifeln an der Einhaltung des EU-Rechts infrage gestellt, da Teile Georgiens unter fremder Kontrolle stehen. Insbesondere werden die abtrünnigen Teilrepubliken Abchasien und Südossetien erwähnt. Der Europäische Gerichtshof hat zuvor entschieden, dass ein Land nicht als sicherer Herkunftsstaat eingestuft werden darf, wenn Teile seines Territoriums unsicher sind.
Ein georgisches Ehepaar hatte das Verwaltungsgericht wegen der Ablehnung ihrer Asylanträge geklagt. Der Ehemann, ein Veterinär in einer Behörde, wurde entlassen und auf Repressalien angewiesen nach seiner Teilnahme an Demonstrationen gegen die georgische Regierung. Seine Ehefrau berichtete über Bestrafungen durch ihren Arbeitgeber nach Protestteilnahmen.
Zudem sind Zweifel angebracht, ob Georgien Menschen aus der queeren Community verfolgt und ob dies mit EU-Gesetzen vereinbar ist. Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts sind unanfechtbar.