Titel: Grundsteuererhöhungen in Berlin sorgen für Unruhe
Laut Finanzsenator Stefan Evers (CDU) hat die Reform der Grundsteuer in Berlin zu einer durchschnittlichen Erhöhung um 1,75 Prozent geführt. Dieser moderate Anstieg soll die Aufkommensneutralität gewährleisten und den Vorwurf von Mehrbelastung für einzelne Eigentümer widerlegen.
Im vergangenen Jahr hat Berlin insgesamt 870,5 Millionen Euro durch Grundsteuer eingenommen. Für das laufende Jahr prognostiziert Evers eine Erhöhung auf 885,8 Millionen Euro. Dabei betont er, dass die Reform kein Mehrvermögen für die Finanzbehörden schaffen soll.
Allerdings kritisieren Vertreter von Eigentümern und Mietervereine diese Entwicklungen. Sibylle Barent von Haus und Grund Deutschland argumentiert, dass in Berlin einzelne Fälle von starken Erhöhungen der Grundsteuer zu beobachten seien – ein Umstand, den sie auf die neu berechneten Bodenrichtwerte zurückführt. Zudem sei der Hebesatz für Berlin deutlich gesenkt worden, was zur relativen Stabilität der Steuerbeiträge führt, jedoch auch eine potenzielle Risikozone darstellt.
Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein fordert hingegen die Unmittelbarkeit von Grundsteuer auf Mieten zu übertragen. Er betont, dass Mieter nicht in der Lage sind, den tatsächlichen Beitrag an die Steuer abzusetzen und diese daher als zusätzliche Belastung wahrgenommen werden.
Im Oktober 2024 wurde die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer reformiert. Berlin entschied sich gemeinsam mit Brandenburg für eine neue Methode, die Finanzsenator Evers dazu zwang, den Hebesatz zu halbieren. Die Reform bietet zudem eine Härtefallklausel für drastische Belastungen.
Evers verspricht, die Erfahrungen anderer Bundesländer bei der weiteren Optimierung der Grundsteuer zu berücksichtigen und kündigt eine Überprüfung an.