Bundestagswahl 2025: Wichtige Informationen zur Briefwahl

Bundestagswahl 2025: Wichtige Informationen zur Briefwahl

Berlin. Die Zeit drängt für all jene, die bei der Bundestagswahl per Post ihre Stimme abgeben möchten. Die Frist für die Beantragung der Briefwahl läuft bald ab. Hier sind die wichtigsten Details, die Sie im Blick behalten sollten.

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum neuen Bundestag statt. Nach dem politischen Zerwürfnis innerhalb der Ampel-Koalition letzten Jahres hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) durch die verlorene Vertrauensfrage unmittelbar vor Weihnachten den Weg für Neuwahlen vorbereitet. Leider können am Wahlsonntag nicht alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ins Wahllokal gehen, daher erfreut sich die Briefwahl wachsender Beliebtheit. Doch bis wann müssen die Briefwahlunterlagen an die Post?

Jeder wahlberechtigte Bürger, der eine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann die Briefwahl anfordern. Auf der Rückseite der Benachrichtigung befindet sich ein Formular, das ausgefüllt an die zuständige Gemeinde gesendet werden muss. Der Antrag auf die Briefwahlunterlagen kann entweder per Post, Fax, E-Mail oder über einen Online-Service gemacht werden, den immer mehr Gemeinden anbieten. Die letzte Möglichkeit zur Beantragung der Unterlagen besteht bis Freitag, den 21. Februar, um 15 Uhr, also direkt vor der Wahl.

Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es jedoch ratsam, die Unterlagen frühzeitig zu beantragen, da diese später postalisch zurückgeschickt werden müssen. Eine persönliche Antragstellung bei der Gemeinde ist ratsam, wenn man die Unterlagen kurz vor der Wahl anfordert, um den Wahlzettel direkt zu erhalten. Sobald die Briefwahlunterlagen vorliegen, gilt es, die Stimmzettel sorgfältig auszufüllen und in den dafür vorgesehenen Umschlag zu legen. Dieser wird dann zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in einen weiteren Umschlag gegeben.

Wer seine Stimme innerhalb Deutschlands verschickt, sollte die Briefwahlunterlagen spätestens drei Werktage vor der Wahl, also am Mittwoch, den 19. Februar, einwerfen. Es wird dringend geraten, diese Frist nicht bis zum letzten Moment auszureizen, da Stimmen, die nach dem Wahltag eintreffen, ungültig sind. Sollte man es versäumen, rechtzeitig zu versenden, besteht die Möglichkeit, den Umschlag persönlich im Wahllokal abzugeben. Dies ist bis 18 Uhr am Wahltag möglich.

Bundesbürger, die im Ausland leben, sind ebenfalls berechtigt, an der Bundestagswahl teilzunehmen. Für sie wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen auf dem schnellsten Weg per Luftpost zu senden.

Nachrichten aus Hamburg – Aktuelle Nachrichten und Hintergründe aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport – aus Hamburg, Deutschland und der Welt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert