Die Berliner Regierung hat beschlossen, dem Verfassungsschutz künftig die Möglichkeit zu geben, Verdachtsfälle der Verfassungsfeindlichkeit öffentlich zu nennen. Die geplante Gesetzesänderung wird voraussichtlich noch in diesem Jahr vom Abgeordnetenhaus verabschiedet. Bisher war dies dem Berliner Verfassungsschutz, einer Abteilung der Senatsinnenverwaltung, untersagt. Er durfte nur dann öffentlich kommunizieren, wenn eine Partei oder Organisation als „gesichert extremistisch“ eingestuft wurde.
Der Bericht des Verfassungsschutzes aus dem Jahr 2024 zeigt, dass die Gefahr durch Extremisten zunimmt – insbesondere Islamisten, Rechtsextreme und Linksextreme radikalisieren sich über soziale Medien. Innenministerin Iris Spranger (SPD) und Verfassungsschutzchef Michael Fischer lehnten eine konkrete Aussage zur AfD ab, betonten jedoch, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei intensiv prüfe.
Im Bund wurde die AfD Anfang Mai als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft, wobei die Partei einen Eilantrag gegen diese Entscheidung stellte. Bis zur gerichtlichen Klärung bleibt die AfD weiterhin ein Verdachtsfall. Die geplante Gesetzesänderung soll die Transparenz des Verfassungsschutzes erhöhen, doch Experten warnen vor politischer Einflussnahme und fehlender Unabhängigkeit.
Der Berliner Verfassungsschutz erhält neue Befugnisse – Kritik an politischer Einflussnahme
