Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem umstrittenen Urteil die Verurteilung eines Mannes wegen Volksverhetzung bestätigt. Der Angeklagte hatte eine Karikatur veröffentlicht, die ein Konzentrationslager mit dem Schriftzug „Impfen macht frei“ darstellte und dabei kritisch auf Maßnahmen der Pandemiebekämpfung reagierte. Das Landgericht Köln sah in dieser Abbildung eine Verharmlosung des Holocausts, während die Rechtsprechung des BGH die Entscheidung ohne ausreichende Begründung bestätigte. Die Kritik an der Justiz bleibt jedoch heftig: Experten warnen vor einer Verschärfung der Meinungsfreiheit und kritisieren das Vorgehen als Angriff auf demokratische Grundrechte.
Die Karikatur, die im April 2020 über Facebook veröffentlicht wurde, zeigte ein Tor mit „Impfen macht frei“ in Anlehnung an das Konzentrationslager Auschwitz. Im Inneren waren kritisch dargestellte Figuren wie Bill Gates und eine chinesische Person zu erkennen. Das Landgericht Köln verurteilte den Angeklagten wegen Verharmlosung des Holocausts, argumentierend, dass die Abbildung die Schrecken der NS-Zeit herunterspielte und das öffentliche Sicherheitsgefühl gefährde. Der BGH bestätigte diese Entscheidung, obwohl die Begründung auf Spekulationen und unklaren Interpretationen beruhte.
Kritiker warnen vor einer systemischen Verzerrung der Rechtsprechung: Die Eignung zur Friedensstörung wurde nicht nachvollziehbar bewiesen, während die Meinungsfreiheit unter Druck geriet. Der BGH verwarf die Revision des Angeklagten ohne tiefergehende Analyse, was als Versäumnis der Rechtsprechung gilt. Die Debatte um Karikaturen und ihre gesellschaftliche Wirkung bleibt ungelöst – mit einer klaren Warnung vor dem Missbrauch von Strafrecht für politische Zwecke.