AfD unter Verdacht: Millionenspende könnte illegal sein

AfD unter Verdacht: Millionenspende könnte illegal sein

In Berlin wird über eine mögliche illegale Parteienfinanzierung der AfD spekuliert, nachdem Berichte des Magazins „Spiegel“ und der österreichischen Tageszeitung „Standard“ aufgetaucht sind, die besagen, dass die österreichischen Behörden derzeit gegen die Partei ermitteln. Der Verdacht umfasst sowohl illegale Parteienfinanzierung als auch Geldwäsche.

Vor einigen Wochen meldete die AfD eine Spende in Höhe von etwa 2,35 Millionen Euro an die Bundestagsverwaltung. Der Name auf der Webseite des Bundestags war Gerhard Dingler, der frühere Landesgeschäftsführer der rechtspopulistischen FPÖ in Vorarlberg, Österreich. Dingler bestätigte die Spende in einer offiziellen Erklärung und gab an, dass das Geld aus seinem Privatvermögen stamme.

Berichten zufolge, die auch vom WDR und NDR geteilt wurden, handelt es sich um eine Sachspende, die das Aufhängen von 6.395 Plakaten für die AfD in ganz Deutschland zum Ziel hatte. Diese Plakate sollten unabhängig von der offiziellen Wahlkampagne der Partei werben und waren laut Berichten schon vor der angegebenen Spende gedruckt worden.

Neuere Informationen des „Spiegel“ lassen jedoch den Schluss zu, dass Dingler möglicherweise als Strohmann fungierte. Insbesondere wird spekuliert, dass er das Geld zuvor von Henning Conle, einem Immobilien-Milliardär aus Duisburg, erhalten hatte. Das Bundeskriminalamt sowie die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst in Österreich führen Ermittlungen wegen Geldwäsche und verdeckter Parteienfinanzierung durch. Hierbei gilt die Unschuldsvermutung.

Das Parteiengesetz besagt, dass Spenden über 500 Euro von anonymen Spendern nicht angenommen werden dürfen. Zudem ist es verboten, Gelder anzunehmen, die klar als Weiterleitung von nicht genannten Dritten erkennbar sind. Im Hinblick auf die Höhe der Spende könnte der AfD eine Millionenstrafe drohen, falls sich die Vorwürfe bestätigen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass eine Strafe bis zur dreifachen Höhe des unzulässigen Spendenbetrags, also etwa sieben Millionen Euro, verhängt werden kann.

Henning Conle soll über Wohnsitze in Zürich und London sowie eine Holding in Liechtenstein verfügen. In der Vergangenheit gab es Berichte darüber, dass Conle die AfD verdeckt unterstützt hat, was 2020 zur Verhängung einer Geldstrafe von nahezu 400.000 Euro durch die Bundestagsverwaltung gegen die Partei führte.

Ein Sprecher von Alice Weidel, der Vorsitzenden der AfD, erklärte gegenüber dem „Spiegel“, dass die Partei und der Bundesvorstand bislang keine Anzeichen dafür gehabt hätten, dass Dingler nur als Strohmann agiert habe. Dingler habe vor der Spende versichert, dass das Geld aus seinem eigenen Vermögen stamme und die Zahlung nicht im Auftrag Dritter erfolgt sei. Auf die Anfragen des „Spiegel“ reagierten Dingler und Conle bislang nicht.

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