Am Donnerstag entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) seine Klage gegen die Ablehnung eines Bundestagsbüros nicht weiter verfolgen kann. Das Verfahren wurde aufgrund der Nichtzuständigkeit für den konkreten Fall abgewiesen und an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwiesen.
Schröder hatte seit 20 Jahren vergeblich um ein Bürokabinett mit Personal im Bundestag gekämpft. Bereits vor dem Verwaltungsgericht Berlin sowie dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg war er erfolglos geblieben. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte 2023 entschieden, dass Schröder nach seinem Ausscheiden aus dem Amt keine fortbestehenden Verpflichtungen mehr habe und das Bürokabinett daher „ruhend“ gestellt worden sei.
Schröders Versuche, dieses Urteil zu rückgängig zu machen, scheiterten nun auch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Richter hielten fest, dass solche Streitigkeiten ausschließlich das Bundesverfassungsgericht zuständig sind.