Berliner Senat entlässt Landestierschutzbeauftragte
Der Berliner Senat hat sich von Kathrin Herrmann, der Landestierschutzbeauftragten, getrennt. Wie mehrere Quellen am Mittwoch berichteten, wurde sie von ihrer Position freigestellt. Offiziell hat die Verwaltung für Justiz- und Verbraucherschutz bisher keine Stellungnahme zu dieser Entscheidung abgegeben. Eine Sprecherin teilte lediglich mit, dass man sich zu Personalfragen nicht äußern könne.
Die Entscheidung über die Freistellung von Kathrin Herrmann, die seit November 2020 im Amt war, kam nicht völlig unerwartet. Die Spannungen zwischen ihr und der neuen Leitung der CDU in der Justiz- und Verbraucherschutzverwaltung wurden seit dem Regierungswechsel im April 2023 laut. Berichten zufolge wurde Herrmann vorgeworfen, die Weisungsbefugnisse der Hausleitung nicht zu akzeptieren und eher wie eine Aktivistin zu handeln, als die Rolle einer Landesbeauftragten einzunehmen.
Ihr Budget wurde erheblich reduziert, während andere Projekte wie das Tierheim oder die Tiertafel weiterhin auf dem gleichen finanziellen Niveau unterstützt wurden. Herrmann zeigte sich nicht nur mit der Budgetkürzung unzufrieden, sondern kritisierte auch die Pläne der Verwaltung zur Überarbeitung ihres Konzepts für das Management von Stadttauben. Sie bezeichnete die Überlegungen, auf die Taubenpille oder die Ansiedlung von natürlichen Fressfeinden zu setzen, als nicht zielführend. Auf eine Anfrage bezüglich ihrer Freistellung reagierte Herrmann zunächst nicht.