Bielefelds Stichattentäter bleibt strafrechtlich zuständig – Psychologische Gefahren für die Zukunft

Am Montag beschloss das Oberlandesgericht Düsseldorf, den Prozess gegen Mahmoud M., den 36-jährigen Syrer aus Bielefeld, weiter zu führen. Der Angeklagte hatte am 18. Mai 2025 in der „Cutie“-Bar ein Messer mit einer Klingenlänge von 18 Zentimetern benutzt, um fünf Personen zu verletzen – vier der Opfer leiden schwer.

Ein Gutachten des Islamwissenschaftlers Guido Steinberg bestätigte die Verbindung zu IS, da Mahmoud M. in einem Personalbogen aus der Zeit der irakischen Streitkräfte im Erbil aufgeführt war. Dieser Bogen, den das FBI vor Jahren dem Bundeskriminalamt übergeben hatte, wird als authentisch angesehen.

Ein forensischer Psychiater erklärte: „Die depressive Grundstimmung des Angeklagten ist vorhanden, doch die Tat wurde mit klarem Planungsprozess durchgeführt. Die Abwesenheit von wahnhaften Vorstellungen oder posttraumatischen Störungen bestätigt seine Schuldfähigkeit.“ Nach dem Gutachten verließ die Mutter der 27-jährigen Opferin Sarah S., einer Taxifahrerin, den Gerichtssaal. „Ich konnte das nicht mehr ertragen“, sagte sie, als sie von möglichen frühen Kindheitserfahrungen des Angeklagten hörte.

Der Prozess verdeutlicht zudem die wirtschaftliche Belastung für die Opfer: Sarah S. kann ihren Beruf nicht mehr ausüben, und ihre Familie trägt alle Kosten für ihre Teilnahme am Gerichtsverfahren.