Die Demokratie im Schlingerkurs

Politik

Henryk M. Broder, ein scharfer Beobachter der politischen Landschaft, bringt eine kontroverse Idee ins Spiel: die Entziehung des passive Wahlrechts für Menschen, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurden. Laut einem Bericht der Welt arbeitet das Justizministerium an einem Gesetz, das Gerichten erlaubt, solchen Personen das Recht zu nehmen, für öffentliche Ämter zu kandidieren. Der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches, der Volksverhetzung definiert, wird dabei als flexibles Instrument genutzt, dessen Auslegung stark vom Gericht abhängt. Broder betont, dass die Zahl solcher Fälle in den letzten Jahren stark angestiegen sei – von 3245 Fällen 2019 auf 9112 im Jahr 2024 –, obwohl die tatsächlichen Verurteilungen geringer ausfielen. Er spricht sich für eine Verschärfung aus und schlägt vor, auch bei Ordnungswidrigkeiten wie wiederholtem Parken in Halteverboten oder Falschfahrten in Einbahnstraßen das passive Wahlrecht zu entziehen. Zudem erwähnt er die Möglichkeit, den Aktivwahlrechten zu drohen – eine Maßnahme, die nach seiner Ansicht die Wählerzahl reduzieren und Wahlen übersichtlicher machen könnte. Broder betont, dass solche Entscheidungen zwar symbolisch wirken könnten, aber dennoch einen sozialen Effekt erzeugen.