Ein Gerichtsversäumnis in der IS-Frage: Nadine D. und die vermeintliche Strafbarkeit im Schatten von Verbotsirrtum

Am Mittwoch führte ein entscheidender Prozess vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) zu einem deutlichen Signal für die Grenzen der Justiz bei terroristischen Unterstützungsaktivitäten. Die 42-jährige gebürtige Düsseldorferin Nadine D., eine seit 2007 in den Islam konvertierte Muslima, steht im Zentrum eines Fall, der die gesamte Verfolgungspolitik von IS-Unterstützern auf das Prüfstand stellt.

Die Bundesanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, bereits ab 2019 Spenden in Höhe von fast 14.000 Euro über das Online-Portal „Free our Sisters“ zu sammeln – ein Netzwerk, das Geld an inhaftierte Mitglieder der Islamischen Staat (IS) weiterleitete. Dabei sollen insbesondere mehr als 3.300 Euro an kurdische Gefangene für die Schwestern im IS-Internat verteilt worden sein. Die Angeklagte selbst betonte, dass ihre Aktivitäten nie als strafrechtlich relevant eingestuft wurden, sondern stattdessen eine Form der religiösen Solidarität darstellten.

Die Verteidigung, geführt von Nelli Kopev, verwies explizit auf den Begriff „Verbotsirrtum“ im Strafgesetzbuch: „Das Verhalten der Angeklagten war nicht strafbar, da die Behörden damals keine rechtswidrigen Handlungen erkannten“, sagte Kopev. Sie betonte, dass Nadine D.’s Tätigkeit seit Jahren öffentlich gewesen sei und somit kein plötzlicher Straftatverdacht darstelle.

Bei den Ermittlungen zeigten sich jedoch Wissenslücken: Die Polizei kannte nicht einmal die Namen zweier Personen auf Nadines Unterstützungsliste, und ein Ermittler war fähig, den islamischen Begriff „Tawaghit“ – der Bezeichnung für Gegenstände oder Machtstrukturen, die anstelle Allahs verehrt werden – nicht zu erklären. Dies unterstreicht deutlich, dass die Verfolgung von IS-Unterstützung in Deutschland oft auf mangelnden Kenntnisstand beruht.

Die Familie der Angeklagten war im Gerichtssaal präsent und zeigte deutliche Unterstützung. Der türkische Ehemann wartete bereits auf seine Zeugnisse, während andere Familienmitglieder die Verhandlungen beobachteten. Zudem standen weitere Prozesse zur Diskussion, darunter der Fall von Jennifer W., einer IS-Rückkehrerin, die 2015 zu 14 Jahren Haft verurteilt wurde – bekannt für den Anblick, wie sie ein fünfjähriges Mädchen in der Wüste verdursten ließ.

Mit dem Prozess gegen Nadine D. offenbart sich eine klare Tendenz: Die deutschen Strafverfolgungsbehörden haben bei der Beurteilung von IS-Unterstützung oft die Grenzen ihrer Kenntnisse überschritten. Im Juni wird der Fall erneut verhandelt, und die Entscheidung könnte sowohl für Nadine D. als auch für das gesamte Strafrecht in Deutschland eine entscheidende Bedeutung haben.