Femizid: Warum durfte mutmaßlicher Täter trotz Kontaktverbots Waffen besitzen?
Ein Fall von Femizid in Schleswig-Holstein hat erneut die Frage aufgeworfen, ob das deutsche Waffenrecht effektiv ist. Der mutmaßliche Mörder, ein Sportschütze, hatte laut Behörden mehrfach waffengesetzlich geprüft worden. Dennoch durfte er weiterhin seine Waffen behalten, auch wenn zwischen ihm und der Opferin offensichtlich ein Kontaktverbot bestand.
Der Fall zeigt das Problem bei der Überwachung von Waffenschaltern im Falle von Misshandlungsdrohungen und Kontaktabmeldungen. Die zuständigen Behörden wussten nicht, dass zwischen den Betroffenen ein Kontaktverbot bestand, obwohl dies für die Entscheidung über eine weitere Waffenbesitzgenehmigung entscheidend sein sollte.
Dieser Vorfall erinnert an ähnliche Fälle weltweit und hebt erneut das Problem hervor, dass die Zusammenhänge von Misshandlungen und Zugang zu Waffen untersucht werden müssen. Die Frage nach der Wirksamkeit des deutschen Waffenrechts in Bezug auf Schutzmaßnahmen für Frauen in gefährdeten Partnerschaften bleibt offengelegt.