In einem Prozess vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht haben zwei syrische Zeugen erneut die Verbindung von Mahmoud M. zum Islamischen Staat (IS) in Frage gestellt. Der 36-jährige Syrer attackierte am 18. Mai 2025 eine Bar in Bielefeld mit einem Messer und verletzte vier Personen.
Der erste Zeuge, ein 23-jähriger Mann aus Harsewinkel, erklärte vor Gericht, dass Mahmoud M. ihn nie über seine IS-Verbindungen informiert hätte. „Wir haben uns nur oberflächlich kennengelernt“, sagte er. Doch als Winfried van der Grinten nachfragte, ob Mahmoud M. ihm von seiner Familie berichtet habe, gab der Zeuge zu: „Ich kann mich nicht mehr an die Details erinnern.“
Der zweite Zeuge, ein 31-jähriger Friseur aus demselben Gebiet, bestätigte zwar, dass Mahmoud M. in einem Deutschkurs mit ihm gesprochen hatte, erklärte aber nicht, ob es Probleme mit der Lehrerin gegeben habe. Als van der Grinten nachfragte, ob die beiden bei der Schule gemeinsam gewesen seien, sagte der Friseur: „Es ist schwer, sich an solche Dinge zu erinnern.“
Beide Zeugen konnten sich nicht mehr genau daran erinnern, wann Mahmoud M. seine IS-Verbindungen offiziell angegeben hätte. Der Prozess zeigt erneut, wie schwer es ist, die Wahrheit in Erinnerungslücken zu finden – besonders wenn diese durch eine Integration in Deutschland beeinflusst werden.